BODYTalk . Körperorientiertes Business Coaching – Workshops & Seminare für Unternehmen

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*BITTE BEACHTEN: KLIENT*INNENINFORMATION

Ausfallhonorarvereinbarung (gemäß §615 BGB)
Verbindliche Regelung bei Terminabsage / Terminverlegung

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis, daher übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Über die erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung.

Als reine Bestellpraxis kommen KlientInnen ausschließlich zu persönlich und individuell vereinbarten Terminen in meine Praxis.

Terminvereinbarungen sind beidseitig verbindlich und beginnen pünktlich. Falls vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können oder verschoben werden müssen, bitte ich Sie, dies mindestens 48 Stunden (2 Werktage, entsprechend meiner Praxis- und Bürozeiten von Montag bis Freitag) vorher per E-Mail oder Telefon zu melden. Ich danke für Ihr Verständnis, dass ich bei nicht oder kurzfristiger Stornierung bzw. Terminverlegung ein Ausfallhonorar in Höhe der angesetzten Beratung berechne, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dies gilt auch für vereinbarte Beratungen per Telefon oder Video/Online über Zoom.

Ausfallhonorar Einzelbegleitung
Die mit der Klientin / dem Klienten angesetzte, vereinbarte Beratung beträgt einen Zeitumfang von 2 Zeitstunden à 60 min mit einer Honorarhöhe von 90,00 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) je Zeitstunde à 60 min. Dementsprechend wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 214,20 Euro in Rechnung gestellt.

Ausfallhonorar Paarbegleitung
Die mit den KlientInnen angesetzte, vereinbarte Beratung beträgt einen Zeitumfang von 2 Zeitstunden à 60 min mit einer Honorarhöhe von 110,00 Euro (zzgl. 19% Umsatzsteuer) je Zeitstunde à 60 min. Dementsprechend wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 261,80 Euro in Rechnung gestellt.

Diese Ausfallhonorarvereinbarung ist mit der Terminvereinbarung beidseitig verbindlich gültig. Vielen Dank!

Praxis- & Bürozeiten: Werktage, Montag bis Freitag
E-Mails an meine Praxisadresse anke.jacoby@email.de werden an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nicht gelesen / beantwortet. Eingegangene Terminabsagen / Terminverlegungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zählen daher nicht im Rahmen der Ausfallhonorarregelung.


**Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%